Wir bilden folgende Führerscheinklassen aus
Klasse B (PKW ohne Anhänger)
Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, Mindestalter 18 Jahre in Begleitung schon ab 17 Jahre; eingeschlossen Klasse L,M,S
Mit der Klasse B darfst Du folgende Anhänger mitführen:
Anhänger bis 750 kg zG
Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
Klasse BE (Pkw mit Anhänger)
Seit Januar 1999 benötigst Du einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Du hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen willst:
Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse (zG), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Die ehemalige Klasse 3 erlaubt das ziehen aller einachsigen Anhänger, auch Tandemachsen.
Klasse L
Traktor bis 32 km/h, mit Anhänger max. 25km/h, Mindestalter 16 Jahre
Klasse A (unbeschränkt)
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung, Mindestalter 25 Jahre, eingeschlossen Klasse M,A1
Klasse A beschränkt
Leistungsbeschränkung des Motorrades in den ersten 2 Jahren auf 34 PS, danach leistungsunabhängig. Mindestalter 18 Jahre, eingeschlossen Klasse M,A1
Klasse A1
Leichtkraftrad 125ccm, Mindestalter 16 Jahre (< 18 Jahre Beschränkung auf 80km/h), eingeschlossen Klasse M
Klasse M Kleinkraftrad/Roller
Maximal 50ccm Hubraum, Höchstgeschwindigkeit 45km/h, Mindestalter 16 Jahre
Mofa - Prüfbescheinigung
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 25 km/h Mindestalter 15 Jahre








