Wir bilden folgende Führerscheinklassen aus
Klasse B
Kraftwagen:
-zulässige Gesamtmasse max. 3500 kg
-max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhänger:
-Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
-Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
Einschluss: AM,L
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren
Klasse BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zul. Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg
Vorbesitz: Klasse B Bemerkung: praktische Prüfung erforderlich
Klasse B96
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger:
-zul. Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg
-zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250 kg
Mindestalter: 18 Jahre Bemerkung: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.Keine Prüfung, lediglich eine Fahrerschulung erforderlich
Klasse L
Zugmaschinen:
-für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
-bbH max. 40 km/h
-mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit bbH max. 25 km/h, auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre
Klasse A
Krafträder mit:
-Hubraum über 50 cm³
-bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kfz: mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
-Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
-Leistung über 15 kW
Einschluss: AM, A1, A2
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Bemerkung: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung erforderlich
Klasse A2
Krafträder mit:
-Leistung max. 35 kW
-Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg
Einschluss: AM, A1 Mindestalter: 18 Jahre Bemerkung: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung erforderlich
Klasse A1
Krafträder mit:
-Hubraum max. 125 cm³
-Leistung max. 11 kW
-Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
-Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
-Leistung max. 15 kW
Einschluss: Klasse AM Mindestalter: 16 Jahre
B196 Fahrerschulung
Krafträder der Klasse A1
Vorraussetzungen:
-Mindestalter 25 Jahre
-mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
Bemerkung: Wird durch die Schlüsselzahl B196 erteilt. Keine Prüfung, lediglich eine Fahrerschulung erforderlich
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
-bbH max. 45 km/h
-Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
-Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
-bbH max. 45 km/h
-Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
-Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kraftfahreuge mit:
-bbH max. 45 km/h
-Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
-Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
-Leermasse max. 350 kg
Mindestalter: 16 Jahre Bemerkung: Zusammenfassung der alten Führerscheinklassen M + S
Mofa - Prüfbescheinigung
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 25 km/h Mindestalter 15 Jahre